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Artikel 9 - Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TerrorBekämpfErgG k.a.Abk.)

G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 2 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2667
Geltung ab 11.01.2007, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 9 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 11. Januar 2007 StVG § 36

§ 36 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Im einleitenden Satzteil wird die Angabe „§ 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 4" durch die Angabe „§ 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 5" ersetzt.

b)
In Nummer 1a wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt, in Nummer 2 der Punkt am Satzende durch das Wort „und" ersetzt und folgende Nummer 3 angefügt:

„3.
an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst zur Erfüllung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben."

2.
In Absatz 3 wird nach dem Wort „Wirtschaftsstraftaten" ein Komma eingefügt, das Wort „sowie" gestrichen und nach dem Wort „Steuerstraftaten" die Wörter „sowie an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst zur Erfüllung ihrer durch Gesetz übertragenen Aufgaben" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 9 Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 TerrorBekämpfErgG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TerrorBekämpfErgG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 TerrorBekämpfErgG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 10.12.2020)
... Artikel 1 bis 9 , 11 und 12 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) (aufgehoben)  ...