Frühere Fassungen von § 21 PStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2022Artikel 1 3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (3. PStRÄndG)
vom 19.10.2022 BGBl. I S. 1744
aktuell vorher 22.12.2018Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
vom 18.12.2018 BGBl. I S. 2639
aktuell vorher 11.10.2017 (24.11.2017)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2019/16 - (zu § 21 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes)
vom 15.11.2017 BGBl. I S. 3783
aktuell vorher 01.05.2014Artikel 3 Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
vom 28.08.2013 BGBl. I S. 3458
aktuell vorher 01.11.2013Artikel 1 Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
vom 07.05.2013 BGBl. I S. 1122
aktuellvor 01.11.2013Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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