Änderung § 15d TMG vom 02.04.2021

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§ 15a TMG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.04.2021 geltenden Fassung
§ 15d TMG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 15a Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten


(Text neue Fassung)

§ 15d (aufgehoben)


vorherige Änderung

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(heute geltende Fassung) 



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