Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 3 - Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSGEG k.a.Abk.)

G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1982 (Nr. 35); Geltung ab 01.12.2021, abweichend siehe Artikel 14
|

Artikel 3 Änderung des Telemediengesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 1. Dezember 2021 TMG § 11, § 12, § 13, § 14, § 14a, § 15a, § 15b, § 15c, § 15d, § 15, § 16

Das Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179, 251), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angaben zu Abschnitt 5 werden gestrichen.

b)
Die Angabe „Abschnitt 6" wird durch die Angabe „Abschnitt 5" ersetzt.

c)
Die Angabe „§ 16" wird durch die Angabe „§ 11" ersetzt.

2.
Abschnitt 5 wird aufgehoben.

3.
Abschnitt 6 wird Abschnitt 5.

4.
§ 16 wird § 11 und Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 werden die Wörter „in Verbindung mit § 2b Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2" gestrichen.

b)
In Nummer 2 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.

c)
Nummer 2a wird Nummer 3 und das Komma am Ende wird durch einen Punkt ersetzt.

d)
Die bisherigen Nummern 3 bis 7 werden aufgehoben.

Anzeige