Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 19.05.2008 aufgehoben

§ 2 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2005 (2. FinAusglG2005DV k.a.Abk.)

§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2005



Für das Ausgleichsjahr 2005 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt:

1.
Endgültige Ausgleichsbeiträge

von Baden-Württemberg 2 234 802 564,93 Euro
von Bayern 2 234 240 792,36 Euro
von Hamburg 383 338 780,93 Euro
von Hessen 1 605 558 465,65 Euro
von Nordrhein-Westfalen 489 901 019,41 Euro,


2.
Endgültige Ausgleichszuweisungen

an Berlin 2 455 544 871,26 Euro
an Brandenburg 588 325 907,83 Euro
an Bremen 366 221 387,28 Euro
an Mecklenburg-Vorpommern 433 499 619,41 Euro
an Niedersachsen 363 271 627,43 Euro
an Rheinland-Pfalz 293 878 726,45 Euro
an das Saarland 112 624 412,89 Euro
an Sachsen 1 020 245 542,08 Euro
an Sachsen-Anhalt 587 024 482,90 Euro
an Schleswig-Holstein 146 231 935,51 Euro
an Thüringen 580 973 110,26 Euro.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed