Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen (MuMBek k.a.Abk.)

B. v. 07.03.2007 BGBl. I S. 312 (Nr. 9)
Geltung ab 16.03.2007; FNA: 424-2-1-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), des § 6a Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), der durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) eingefügt worden ist, und des § 35 Abs. 3 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht:

Der zeitweilige Schutz von Mustern und Marken wird für die folgenden Ausstellungen gewährt:

1.
„TeleHealth 2007 - Internationale Kongressmesse für telemedizinische Technologien und Anwendungen" vom 19. bis 20. März 2007 in Hannover

2.
„FIBO 2007 - Internationale Leitmesse für Fitness und Wellness" vom 19. bis 22. April 2007 in Essen

3.
„Gartenwelt - Die Messe für Wohnen & Ambiente im Freien" vom 31. August bis 2. September 2007 in Düsseldorf

4.
„IAM - Internationale Anlegermesse Düsseldorf" vom 7. bis 9. September 2007 in Düsseldorf

5.
„REHACARE International - Rehabilitation - Pflege - Prävention - Integration - Internationale Fachmesse und Kongress" vom 3. bis 6. Oktober 2007 in Düsseldorf

6.
„MY MUSIC - Internationale Musik-Expo" vom 11. bis 14. Oktober 2007 in Friedrichshafen

7.
„IENA 2007 - Internationale Fachmesse „Ideen-Erfindungen-Neuheiten" " vom 1. bis 4. November 2007 in Nürnberg



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