Das
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung vom
5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2911), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Artikel 102 § 5 Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „§ 30 Abs. 1" durch die Angabe „§ 30 Abs. 1 Satz 1" ersetzt.
- 2.
- Nach Artikel 103b wird folgender Artikel 103c eingefügt:
„Artikel 103c Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens
(2) Die öffentliche Bekanntmachung kann bis zum 31. Dezember 2008 zusätzlich zu der elektronischen Bekanntmachung nach §
9 Abs. 1 Satz 1 der
Insolvenzordnung in einem am Wohnort oder Sitz des Schuldners periodisch erscheinenden Blatt erfolgen; die Veröffentlichung kann auszugsweise geschehen. Für den Eintritt der Wirkungen der Bekanntmachung ist ausschließlich die Bekanntmachung im Internet nach §
9 Abs. 1 Satz 1 der
Insolvenzordnung maßgebend."
- 3.
- Artikel 107 wird aufgehoben.
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000