Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung (14. WeinVÄndVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 23.05.2007 BGBl. I S. 951 (Nr. 23); Geltung ab 02.06.2007
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 21 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 des Weingesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 985), von denen § 21 Abs. 1 durch Artikel 40 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 22. November 2005 (BGBl. I S. 3197), verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:

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Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 2. Juni 2007 14. WeinVÄndV Artikel 2

Artikel 2 Abs. 2 der Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Weinverordnung vom 30. November 2006 (BGBl. I S. 2729) wird aufgehoben.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. Juni 2007.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.






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