Artikel 2 - Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften (MedProdRuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Arzneimittelgesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juni 2007 AMG § 67a

§ 67a des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 3 wird das Wort „DIMDI" durch die Wörter „Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" ersetzt.

b)
Satz 7 wird durch folgende Sätze ersetzt:

„Für seine Leistungen kann das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information Entgelte verlangen. Diese werden in einem Entgeltkatalog festgelegt, der der Zustimmung des Bundesministeriums bedarf."

2.
In Absatz 2 wird das Wort „DIMDI" durch die Wörter „Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" ersetzt.

3.
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird das Wort „DIMDI" durch die Wörter „Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" ersetzt.

b)
Satz 3 wird aufgehoben.

4.
In Absatz 5 wird das Wort „DIMDI" durch die Wörter „Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MedProdRuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MedProdRuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BfArM-Arzneimitteldatenverordnung
V. v. 24.02.2010 BGBl. I S. 140; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530
Eingangsformel BfArM-AMV
... Satz 1 und 2 in Verbindung mit Absatz 2 und 4 des Arzneimittelgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2007 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem ... 1 und 2 in Verbindung mit Satz 3 und Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2007 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, im Einvernehmen mit dem ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gewebegesetz
G. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1574; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
Artikel 2 GewebeG Änderung des Arzneimittelgesetzes
... der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2007 (BGBl. I S. 1066), wird wie folgt geändert: 1. Die ...


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