Artikel 3 - Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit sowie zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit (BlauzungenVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 11. Juli 2007 BlauzungenV § 1, § 2, § 6a (neu)

Die Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2006 (eBAnz AT43 2006 V1), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

„1.
Blauzungenkrankheit, wenn diese durch

a)
virologische Untersuchung (Virus- oder Genomnachweis) oder

b)
serologische Untersuchung in Verbindung mit klinischen oder epizootiologischen Befunden

festgestellt ist;".

2.
In § 2 Abs. 2 werden die Wörter „Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft" durch die Wörter „Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt.

3.
Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt:

„§ 6a Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat

Wird auf dem Gebiet eines benachbarten Mitgliedstaates oder eines Drittlandes der Ausbruch der Blauzungenkrankheit innerhalb einer Entfernung von weniger als 150 Kilometern von der deutschen Grenze durch die zuständige Behörde des betroffenen Mitgliedstaates amtlich festgestellt und der für das angrenzende Gebiet im Inland zuständigen Behörde amtlich zur Kenntnis gebracht, so ordnet diese die Maßnahmen entsprechend § 5 Abs. 3 und 4 an. § 5 Abs. 5, die §§ 6 und 7 gelten entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit sowie zur Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BlauzungenVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BlauzungenVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
B. v. 30.06.2015 BGBl. I S. 1095
Bekanntmachung BlauzungenVNB
... August 2006 (eBAnz AT43 2006 V1), 3. den am 11. Juli 2007 in Kraft getretenen Artikel 3 der Verordnung vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1264), 4. den am 28. Dezember 2007 in Kraft ...

Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
V. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3144
Artikel 3 BlauzVnÄndV Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit
... Blauzungenkrankheit vom 22. März 2002 (BGBl. I S. 1241), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. Juli 2007 (BGBl. I S. 1264), wird wie folgt geändert: 1. ...


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