§ 9 Viehkastrierer
Personen, die gewerbsmäßig Vieh kastrieren, ohne Tierarzt zu sein, dürfen Tiere nicht kastrieren, die an einer anzeigepflichtigen Tierseuche leiden oder bei denen der Verdacht auf eine solche Tierseuche vorliegt.
interne Verweise§ 46 ViehVerkV Ordnungswidrigkeiten (vom 10.04.2020) ... 1 oder § 18 Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, 7. entgegen § 9 ein Tier kastriert, 8. ohne Genehmigung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 eine ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7789/a150681.htm