Die
Viehverkehrsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. März 2003 (BGBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Artikel
411 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft.
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juli 2007.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.