§ 48 - Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)

§ 48 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 48 hat 1 frühere Fassung und ändert mWv. 14. Juli 2007 ViehVerkV

Die Viehverkehrsverordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Viehverkehrsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2003 (BGBl. I S. 381), zuletzt geändert durch Artikel 411 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), außer Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Juli 2007.


Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung V. v. 3. März 2010 BGBl. I S. 198 m.W.v. 9. März 2010

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Frühere Fassungen von § 48 ViehVerkV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 09.03.2010Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung
vom 03.03.2010 BGBl. I S. 198

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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