Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
A | Allgemeine Gebühren | |
A.1 | Zweitschrift eines Registrierungsbescheides | 60 |
A.2 | Änderung einer bestehenden Registrierung auf Grund einer Namens- oder Adressänderung oder im Falle einer identitätswahrenden Umwandlung des Un- ternehmens | 50 - 500 |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sach- lichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme ei- nes Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den bean- tragten Ver- waltungsakt |
B | Gebühren für die Registrierung von Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Rufnummern | |
B.1 | Registrierung von 1 bis 49 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Ruf- nummern | 524 |
B.2 | Registrierung von 50 bis 500 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Ruf- nummern | 616 |
B.3 | Registrierung von mehr als 500 Anwählprogrammen über Mehrwertdienste-Ruf- nummern | 860 |
C | Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen | |
C.1 | Bearbeiten eines Verstoßes gegen Registrierungsbedingungen und Auflagen ein- schließlich Festlegen der Maßnahmen | 500 - 15.000 |
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
A | Allgemeine Gebühren | |
A.1 | Erstellen einer Zweitschrift einer Urkunde | 60 |
A.2 | Änderung einer bestehenden Urkunde | 60 |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sach- lichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme ei- nes Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den bean- tragten Ver- waltungsakt |
B | Gebühren für die internationale Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung von Satellitensystemen bei der ITU und der Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte | |
B.1 | Anmeldung eines nichtkommerziellen Einzelsatelliten (umlaufend) auf „Non-Inter- ference-Basis" (wissenschaftlicher Experimentalsatellit, Amateurfunksatellit; kein fester Funkdienst über Satelliten, Mobilfunkdienst über Satelliten oder Rundfunk- dienst über Satelliten) einschließlich Übertragung der Nutzungsrechte | 4.760 |
B.2 | Anmeldung eines umlaufenden Satellitensystems, das keiner Koordinierung gemäß Artikel 9 Abschnitt II VO Funk bedarf | 27.970 |
B.3 | Anmeldung eines umlaufenden Satellitensystems, das einer Koordinierung gemäß Artikel 9 Abschnitt II VO Funk bedarf | 57.480 |
B.4 | Anmeldung eines geostationären Satellitensystems (mit Ausnahme der unter B.5 und B.6 genannten Fälle) | 53.820 |
B.5 | Anmeldung eines Satellitensystems nach Anhang 30 und Anhang 30 A VO Funk (BSS) | 68.810 |
B.6 | Anmeldung eines Satellitensystems nach Anhang 30 B VO Funk (FSS-Planbereich) | 65.510 |
B.7 | Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte für Systeme nach B.2 | 11.900 |
B.8 | Übertragung der Orbit- und Frequenznutzungsrechte für Systeme nach B.3 - B.6 | 17.210 |
C | Gebühren für Maßnahmen auf Grund von Verstößen | |
C.1 | Bearbeiten eines Verstoßes gegen das TKG, Orbit-/Frequenzzuteilungsbedingun- gen und Auflagen einschließlich Festlegung der Maßnahmen | 50 - 5.000 |
C.2 | Ausführen eines mobilen/stationären Messeinsatzes zum Ermitteln von Ver- stößen gegen das TKG, Orbit-/Frequenzzuteilungsbedingungen und Auflagen | 100 - 50.000 |
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro |
A | Allgemeine Gebühren | |
A.1 | Zweitschrift einer Nutzungsberechtigung | 60 |
A.2 | Änderung einer bestehenden Nutzungsberechtigung | 120 - 150 |
A.3 | Zurücknahme eines Antrags nach dem Beginn der sach- lichen Bearbeitung und vor Beendigung der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung; Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit; Widerruf oder Rücknahme ei- nes Verwaltungsaktes, soweit der Betroffene dazu Anlass gegeben hat | bis zu 75 % der Gebühr für den bean- tragten Ver- waltungsakt |
A.4 | Rücknahme einer Nutzungsberechtigung, sofern der Betroffene dies zu vertreten hat | 200 - 1.500 |
B | Gebühren für die Übertragung von Wegerechten | |
B.1 | Erteilung einer Nutzungsberechtigung | 800 |