Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann jeweils den Wortlaut der
Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz, der
Saatgutverordnung und der
Anbaumaterialverordnung in der am 4. August 2007 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.