Als Kontrollen von Rohmilch aus Milcherzeugungsbetrieben im Sinne einer nationalen Kontrollregelung nach Anhang III Abschnitt IX Kapitel I Teil III Nr. 2 Satz 2 Buchstabe d der
Verordnung (EG) Nr. 853/2004 gelten die Güteuntersuchungen, die im Rahmen der Güteprüfung nach
§ 4 der Rohmilchgüteverordnung im Hinblick auf die Gütemerkmale nach
§ 3 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe c und d der Rohmilchgüteverordnung durchgeführt werden.
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V. v. 11.01.2021 BGBl. I S. 47