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§ 22 - Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)

neugefasst durch B. v. 18.04.2018 BGBl. I S. 480, 619, 1844; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 7832-7-1 Fleischbeschau
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§ 22 Verbote und Beschränkungen



(1) Es ist verboten,

1.
Fleisch von als Haustiere gehaltenen Huftieren, Geflügel, Hasentieren oder Zuchtlaufvögeln, die nicht durch Schlachten getötet worden sind,

2.
Fleisch von Groß- oder Kleinwild, das nicht durch Erlegen getötet worden ist,

in den Verkehr zu bringen.

(1a) Es ist verboten, Fleisch von Hunden (Canidae), Katzen (Felidae) sowie von Affen zum Zwecke des menschlichen Verzehrs zu gewinnen oder in den Verkehr zu bringen.

(2) Es ist verboten, mit Wasserbindern behandeltes Geflügelfleisch als frisches Fleisch in den Verkehr zu bringen.

(3) Es ist verboten, Eier nach Ablauf des 28. Tages nach dem Legen an Verbraucher abzugeben.





 

Frühere Fassungen von § 22 Tier-LMHV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.04.2024Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
aktuell vorher 30.06.2020Artikel 2 Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
aktuell vorher 21.05.2010Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
vom 11.05.2010 BGBl. I S. 612
aktuellvor 21.05.2010Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 22 Tier-LMHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 Tier-LMHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Tier-LMHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 23 Tier-LMHV Straftaten (vom 20.04.2024)
... Absatz 2 Satz 1 ein dort bezeichnetes Lebensmittel an Verbraucher abgibt, 8. entgegen § 22 Absatz 1 Fleisch in den Verkehr bringt, 9. entgegen § 22 Absatz 1a Fleisch zum Zwecke des ... 8. entgegen § 22 Absatz 1 Fleisch in den Verkehr bringt, 9. entgegen § 22 Absatz 1a Fleisch zum Zwecke des menschlichen Verzehrs gewinnt oder in den Verkehr bringt oder  ... Zwecke des menschlichen Verzehrs gewinnt oder in den Verkehr bringt oder 10. entgegen § 22 Abs. 3 Eier an Verbraucher abgibt. (2) Nach § 59 Abs. 1 Nr. 21 Buchstabe a des ... § 16a ein dort bezeichnetes Lebensmittel an Verbraucher abgibt oder 7. entgegen § 22 Abs. 2 Geflügelfleisch in den Verkehr bringt.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.05.2010 BGBl. I S. 612
Artikel 2 1. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... von Salmonellen sicherstellt oder ein Verfahren gleicher Wirkung." 7. In § 22 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Es ist verboten, ... Satz 1 ein dort bezeichnetes Lebensmittel an Verbraucher abgibt, 9. entgegen § 22 Absatz 1 Fleisch in den Verkehr bringt, 10. entgegen § 22 Absatz 1a Fleisch zum ... entgegen § 22 Absatz 1 Fleisch in den Verkehr bringt, 10. entgegen § 22 Absatz 1a Fleisch zum Zwecke des menschlichen Verzehrs gewinnt oder in den Verkehr bringt ...

Fünfte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 129
Artikel 1 5. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, erforderlich ist." 5. In § 22 Absatz 3 werden die Wörter „nach Ablauf des 21. Tages" durch die Wörter „nach ...

Vierte Verordnung zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1480
Artikel 2 4. EULMRDVÄndV Änderung der Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
... worden ist," ersetzt. 5. § 12a wird aufgehoben. 6. In § 22 Absatz 1a werden die Wörter „Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren ...