Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 2 - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)

neugefasst durch B. v. 15.09.2011 BGBl. I S. 1860; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
| |

Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur Auflistung von Drittländern und Betrieben in Drittländern sowie zur Festlegung von Bescheinigungen oder Mustern von Bescheinigungen



Lebensmittel Rechtsgrundlagen
zur Auflistung von
Drittländern
Rechtsgrundlagen
zur Auflistung von Betrieben
in Drittländern
Rechtsgrundlagen
zur Festlegung von
Bescheinigungen oder
Mustern für Bescheinigungen
1 234
1.Hackfleisch und Fleisch-
zubereitungen
Artikel 13 Abschnitt I
Teil B Nummer 1 Buch-
stabe b der Richtlinie
94/65/EG
Artikel 13 Abschnitt I
Teil B Nummer 2 Buch-
stabe a der Richtlinie
94/65/EG
Artikel 13 Abschnitt I
Teil B Nummer 1 Buch-
stabe c der Richtlinie
94/65/EG
2.Fleischerzeugnisse aus
Fleisch von Rindern,
einschließlich Bubalus
bubalis und Bison bison,
Schweinen, Schafen,
Ziegen und Einhufern,
die als Haustiere gehal-
ten werden
Artikel 10 Absatz 2 Buch-
stabe a der Richtlinie
92/118/EWG
 Artikel 10 Absatz 2 Buch-
stabe c der Richtlinie
92/118/EWG
3.Fleischerzeugnisse aus
Fleisch von Geflügel,
Zuchtwild (Farmwild),
erlegtem Wild (Groß-
und Kleinwild) und
Hauskaninchen
Artikel 10 Absatz 2 Buch-
stabe a der Richtlinie
92/118/EWG
Artikel 10 Absatz 2 Buch-
stabe b der Richtlinie
92/118/EWG
Artikel 10 Absatz 2 Buch-
stabe c der Richtlinie
92/118/EWG
4.Gesalzene oder getrock-
nete und/oder erhitzte
Mägen, Blasen und
Därme
Artikel 10 Absatz 2 Buch-
stabe a der Richtlinie
92/118/EWG
Artikel 10 Absatz 2 Buch-
stabe b der Richtlinie
92/118/EWG
Artikel 10 Absatz 2 Buch-
stabe c der Richtlinie
92/118/EWG






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 LMEV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.10.2017Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
vom 27.09.2017 BGBl. I S. 3459

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 LMEV Zugelassene Drittländer und Betriebe, Bescheinigungen (vom 03.10.2017)
... (Bundesamt) im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist oder c) einen in Anlage 2 Spalte 2 jeweils genannten Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft gestützt ist und vom ... oder der Europäischen Kommission erlassenen Rechtsakt aufgeführt ist, der auf einen in Anlage 2 Spalte 3 jeweils genannten Rechtsakt der Europäischen Gemeinschaft gestützt ist und vom ... genügt, die die Kommission der Europäischen Gemeinschaft gestützt auf einen der in Anlage 2 Spalte 4 jeweils genannten Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft erlassen hat und die vom ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
V. v. 20.04.2011 BGBl. I S. 651
Artikel 1 3. LMEVÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... durch die Angabe „§ 18 Absatz 4 Satz 3" ersetzt. 12. Nach Anlage 2 wird folgende Anlage 2a eingefügt: „Anlage 2a (zu § 6 Absatz 2 Satz 2) ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Einfuhr von Lebensmitteln
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
Artikel 1 LMEVuaÄndV Änderung der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung
... die genannten Lebensmittel sind Veterinärkontrollen nicht erforderlich)." 22. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Durch die ... nicht erforderlich)." 22. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1) Durch die Europäische Kommission erlassene Rechtsgrundlagen zur ...