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Anlage 3 - Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV)

neugefasst durch B. v. 15.09.2011 BGBl. I S. 1860; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3459
Geltung ab 15.08.2007; FNA: 2125-44-7 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 2 und § 11 Abs. 3 Satz 1) Durchführung der Nämlichkeitskontrolle


Anlage 3 wird in 4 Vorschriften zitiert

1.
Es ist durch Inaugenscheinnahme festzustellen, ob die Lebensmittel den Angaben auf den die Sendungen begleitenden Genusstauglichkeitsbescheinigungen, Gesundheitsbescheinigungen oder sonstigen vergleichbaren Urkunden entsprechen. Dabei sind insbesondere zu überprüfen

a)
die Verplombung der Transportmittel, sofern diese vorgeschrieben ist,

b)
das Vorhandensein und die Übereinstimmung der amtlichen Stempel, Genusstauglichkeitskennzeichnung oder sonstigen Kennzeichnung zur Identifizierung des Ursprungslandes und -betriebes mit dem Stempel oder sonstigen Kennzeichen auf den in Satz 1 genannten Urkunden,

c)
bei abgepackten Lebensmitteln zusätzlich die lebensmittelrechtlich vorgeschriebene Etikettierung.

2.
Bei Lebensmitteln, die sich in Containern oder Vakuumverpackungen befinden, kann die Nämlichkeitskontrolle darauf beschränkt werden, ob die an dem Container oder der Verpackung angebrachten Plomben unbeschädigt sind und die darauf angebrachten Angaben mit den Angaben der Genusstauglichkeitsbescheinigung, Gesundheitsbescheinigung oder sonstiger vergleichbarer Urkunden übereinstimmen.

 
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Zitierungen von Anlage 3 LMEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 LMEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LMEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 LMEV Einfuhruntersuchung (vom 03.10.2017)
... nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 136/2004, eine Nämlichkeitskontrolle nach Anlage 3 sowie eine Warenuntersuchung nach Anlage 4 umfasst. (2) Abweichend von Absatz ...
§ 9 LMEV Durchfuhr (vom 03.10.2017)
... nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 und einer Nämlichkeitskontrolle nach Anlage 3 unterzogen worden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen Sendungen der dort genannten ...
§ 10 LMEV Lagerung zur Durchfuhr bestimmter Sendungen (vom 03.10.2017)
... nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 und einer Nämlichkeitskontrolle nach Anlage 3 zu überprüfen. (3) Der Lagerbetreiber darf die in Absatz 1 ...
§ 11 LMEV Schiffsausrüster (vom 03.10.2017)
... nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 und einer Nämlichkeitskontrolle nach Anlage 3 hat die zuständige Behörde des Versandlagers für die Beförderung einer Sendung ...