Die
Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1806), geändert durch die Verordnung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 895), ist wie folgt zu berichtigen:
In §
13 Satz 1 ist die Angabe Anlage 3" durch die Angabe Anlage
2" zu ersetzen.