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Synopse aller Änderungen der PassV am 01.03.2017

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. März 2017 durch Artikel 1 der 2. PassVuAufenthVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PassV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

PassV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.03.2017 geltenden Fassung
PassV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.03.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 15.02.2017 BGBl. I S. 162

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Kapitel 1 Passmuster
    § 1 Muster für den Reisepass
    § 2 Muster für den Kinderreisepass
    § 3 Muster für den vorläufigen Reisepass
    § 4 Muster für den amtlichen Pass
    § 5 Lichtbild
Kapitel 2 Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere
    § 6 Befreiung von der Passpflicht
    § 7 Passersatz
    § 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz
    § 9 Lichtbilder für den Passersatz
    § 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes
    § 11 Andere Regelungen für einen Passersatz
Kapitel 3 Amtliche Pässe
    § 12 Ausstellung
    § 13 Gültigkeitsdauer
    § 14 Rückgabe
Kapitel 4 Gebühren
    § 15 Gebühren
    § 16 Erstattung von Auslagen
    § 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Kapitel 5 Schlussvorschrift
    § 18 Übergangsregelung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    Anlage 1
    Anlage 1a
    Anlage 2
(Text neue Fassung)

    Anlage 1 Passmuster Reisepass (32 Seiten)
    Anlage 1a Passmuster Reisepass (48 Seiten)
    Anlage 2 Passmuster Kinderreisepass
    Anlage 3
vorherige Änderung nächste Änderung

    Anlage 4
    Anlage 5


    Anlage 4 Passmuster Dienstpass
    Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass
    Anlage 6
    Anlage 7
    Anlage 7a
    Anlage 8
    Anlage 9 Reiseausweis als Passersatz
    Anlage 10 Reiseausweis als Passersatz zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
    Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes

§ 15 Gebühren


(1) An Gebühren sind zu erheben

1. für die Ausstellung

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a) eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 59 Euro,



a) eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, 60 Euro,

b) eines Reisepasses nach Anlage 1 an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 37,50 Euro,

c) eines Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich zu der in Nummer 1a und 1b bestimmten Gebühr 22 Euro,

d) eines Reisepasses nach Nummer 1a bis 1c im Expressverfahren zusätzlich zu den dort bestimmten Gebühren 32 Euro,

e) eines vorläufigen Reisepasses 26 Euro,

f) eines Kinderreisepasses 13 Euro,

g) eines Ausweises für Binnenschiffer und deren Familienangehörige für die Flussschifffahrt auf der Donau (§ 7 Abs. 1 Nr. 2) 16 Euro,

h) eines Ausweises, der von den Behörden und Dienststellen ausgestellt wird, die für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig sind (§ 7 Abs. 1 Nr. 7) 8 Euro,

i) eines Ausweises, der ausschließlich zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland berechtigt (§ 7 Abs. 1 Nr. 8) 8 Euro,

2. für die Änderung eines Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses und für die Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses oder eines anderen unter Nummer 1 genannten Ausweises 6 Euro.

(2) Die Gebühr ist zu verdoppeln

1. für eine der in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe e bis i und Nr. 2 genannten Amtshandlungen, wenn sie auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit vorgenommen werden;

2. für eine der in Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a, b, e und f und Nr. 2 genannten Amtshandlungen, wenn sie auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde vorgenommen werden.

(3) Wird die Amtshandlung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen, sind die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b um 21 Euro, die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe e, f und i um 13 Euro und die Gebühren nach Absatz 1 Nummer 2 um 12 Euro anzuheben.

(4) Gebühren sind nicht zu erheben

1. für die Ausstellung oder Änderung eines amtlichen Passes;

2. für die Ausstellung oder Änderung eines Reisepasses, eines vorläufigen Reisepasses oder eines anderen in Absatz 1 Nr. 1 genannten Ausweises, wenn die Ausstellung von Amts wegen erfolgt oder die Änderung von Amts wegen eingetragen wird;

3. für die Berichtigung der Wohnortangabe im Reisepass, im vorläufigen Reisepass, im Kinderreisepass oder in einem anderen in Absatz 1 Nr. 1 genannten Ausweis.



§ 18 Übergangsregelung


(1) 1 Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. 2 Kinderreisepässe, die maschinenlesbar und mit einem digitalen Lichtbild versehen sind und vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung und sind Pässe im Sinne des § 1 des Passgesetzes.

(2) Vordrucke für Reisepässe, vorläufige Reisepässe, Kinderreisepässe, Dienstpässe, vorläufige Dienstpässe, Diplomatenpässe und vorläufige Diplomatenpässe der in den Anlagen 1 bis 7 in der bis zum 31. Oktober 2014 geltenden Fassung können bis zum 31. Oktober 2015 weiterverwendet werden.

vorherige Änderung nächste Änderung

 


(3) Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passes vor dem 1. März 2017 beim Passhersteller ein, kann der Pass auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden.

(heute geltende Fassung) 
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Anlage 1




Anlage 1 Passmuster Reisepass (32 Seiten)


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(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2390 ff; 2008 I S. 2202; 2010 I S. 1443; 2013 I S. 332; 2015 I S. 220 ff)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)


Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartenrückseite

Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartenrückseite (BGBl. 2015 I S. 220)


Reisepass (32 Seiten)
Passkartenvorderseite
und Passbuchinnenseite 1
Reisepass, Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2010 I S. 1443)

Die Seiten 1 bis 32 werden am unteren Rand mit der Seriennummer versehen.



Reisepass (32 Seiten) Einband

Passmuster Reisepass, Einband (BGBl. 2017 I S. 163)


Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Passmuster Reisepass, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 164)


Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Reisepass, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 164)


Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3

vorherige Änderung nächste Änderung

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3 (BGBl. 2015 I S. 221)




Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 165)


Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5

vorherige Änderung nächste Änderung

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5 (BGBl. 2015 I S. 222)


Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseite 32 und Vorsat (BGBl. 2015 I S. 223)




Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 165)


Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 166)


Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 166)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 10 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

Reisepass (32 Seiten)
Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 172)


(heute geltende Fassung) 
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Anlage 1a




Anlage 1a Passmuster Reisepass (48 Seiten)


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(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2397 ff; 2008 I S. 2203; 2010 I S. 1444; 2015 I S. 224 ff)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)


Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartenrückseite

Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartenrückseite (BGBl. 2015 I S. 224)


Reisepass (48 Seiten)
Passkartenvorderseite
und Passbuchinnenseite 1
Reisepass, Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2010 I S. 1444)

Die Seiten 1 bis 48 werden am unteren Rand mit der Seriennummer versehen.



Reisepass (48 Seiten) Einband

Passmuster Reisepass, Einband (BGBl. 2017 I S. 173)


Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Passmuster Reisepass, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 174)


Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Reisepass, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 174)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3

vorherige Änderung nächste Änderung

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3 (BGBl. 2015 I S. 225)




Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 175)


Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5

vorherige Änderung nächste Änderung

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5 (BGBl. 2015 I S. 226)


Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz (BGBl. 2015 I S. 227)




Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 175)


Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 176)


Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 176)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 10 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

Reisepass (48 Seiten)
Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 186)


vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage 2




Anlage 2 Passmuster Kinderreisepass


vorherige Änderung nächste Änderung

(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2404 ff; 2010 I S. 1445f; 2013 I S. 333 f; 2015 I S. 228)

(Hinweis: hier sind nicht alle
Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)



Kinderreisepass Einband

Passmuster Kinderreisepass, Einband (BGBl. 2017 I S. 187)


Kinderreisepass Vorsatz und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Kinderreisepass, Vorsatz und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 187)


Die
Seiten 1 bis 16 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Dokumentennummer perforiert.

Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 2 und 3

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 188)


Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 4 und 5

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 188)


Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7

vorherige Änderung nächste Änderung

Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7 (BGBl. 2015 I S. 228)


Kinderreisepass
Aufkleber
Personaldaten
Kinderreisepass Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2013 I S. 333)


Kinderreisepass
Aufkleber
Verlängerung/Änderung
Kinderreisepass Aufkleber Verlängerung/Änderung (BGBl. 2013 I S. 334)




Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 189)


Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 189)


Seiten 8 bis 15 gleichlautend.

Kinderreisepass Passbuchinnenseite 16 und Vorsatz

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite 16 und Vorsatz (BGBl. 2017 I S. 190)


Kinderreisepass Aufkleber
Personaldaten

Passmuster Kinderreisepass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2017 I S. 191)


Kinderreisepass Aufkleber Verlängerung/Änderung

Passmuster Kinderreisepass, Aufkleber Verlängerung/Änderung (BGBl. 2017 I S. 192)


(heute geltende Fassung) 
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Anlage 4




Anlage 4 Passmuster Dienstpass


vorherige Änderung nächste Änderung

(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2421 ff; 2008 I S. 2204; 2010 I S. 1448; 2015 I S. 230 ff)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)


Dienstpass Vorsatz und Passkartenrückseite

Dienstpass Vorsatz und Passkartenrückseite (BGBl. 2015 I S. 230)


Dienstpass
Passkartenvorderseite
und Passbuchinnenseite 1
Dienstpass, Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2010 I S. 1448)

Die Seiten 1 bis 48 werden am unteren Rand mit der Seriennummer versehen.



Dienstpass Einband

Passmuster Dienstpass, Einband (BGBl. 2017 I S. 193)


Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Passmuster Dienstpass, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 193)


Dienstpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Dienstpass, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 194)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Dienstpass Passbuchinnenseiten 2 und 3

vorherige Änderung nächste Änderung

Dienstpass Passbuchinnenseiten 2 und 3 (BGBl. 2015 I S. 231)




Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 194)


Dienstpass Passbuchinnenseiten 4 und 5

vorherige Änderung nächste Änderung

Dienstpass Passbuchinnenseiten 4 und 5 (BGBl. 2015 I S. 232)


Dienstpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz

Dienstpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz (BGBl. 2015 I S. 233)




Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 195)


Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 195)


Dienstpass Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 196)


Dienstpass Passbuchinnenseiten 10 und 11

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 196)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 12 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

Dienstpass
Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 206)


(heute geltende Fassung) 
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Anlage 5




Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass


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(Muster siehe BGBl. I 2007, S. 2429 ff; 2008 I S. 2205; 2010 I S. 1449; 2015 I S. 234 ff)

(Hinweis: hier sind nicht alle Seiten wiedergegeben, siehe angegebene Fundstellen)


Diplomatenpass Vorsatz und Passkartenrückseite

Diplomatenpass Vorsatz und Passkartenrückseite (BGBl. 2015 I S. 234)


Diplomatenpass
Passkartenvorderseite
und Passbuchinnenseite 1
Diplomatenpass, Passkartenvorderseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2010 I S. 1449)

Die Seiten 1 bis 48 werden am unteren Rand mit der Seriennummer versehen.



Diplomatenpass Einband

Passmuster Diplomatenpass, Einband (BGBl. 2017 I S. 207)


Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Passmuster Diplomatenpass, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 207)


Diplomatenpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Diplomatenpass, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 208)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3

vorherige Änderung nächste Änderung

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3 (BGBl. 2015 I S. 235)




Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 208)


Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5

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Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5 (BGBl. 2015 I S. 236)


Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz

Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz (BGBl. 2015 I S. 237)




Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 209)


Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 209)


Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 210)


Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 10 und 11

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 210)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 12 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

Diplomatenpass
Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 220)


Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes


Vorbemerkung:

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1. Die in der nachstehenden Tabelle beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten sowohl für den Reisepass, Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass als auch für den Dienst- und Diplomatenpass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass.



1. Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass.

2. Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont 'UnicodeDoc'. Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.

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3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtline des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz 'String.Latin' zu verwenden.

4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen ist im Schriftfont OCR-B zu beschriften.

5. In den Datenfeldern Name (Familienname und Geburtsname) sowie 'Vornamen' sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabelle umsetzbar ist.

6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle vorzunehmen.

Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen. Sofern die in der Schriftgröße 2 zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen sollte, ist die Schriftgröße 3 zu verwenden.

Sollte auch die Zeichenzahl in Schriftgröße 3 nicht ausreichend sein, ist die Schriftgröße 4 zu verwenden.

Sollte auch
unter Ausnutzung der Schriftgröße 4 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

Bei
vorläufigen Pässen und Kinderreisepässen sowie vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässen sind Einträge im Datenfeld 'Name' gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle in den Schriftgrößen 1 und 3 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.



3. Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz 'String.Latin' zu verwenden.

4. Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften.

5. In den Datenfeldern 'Name' (Familienname und Geburtsname) sowie 'Vornamen' sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.

6. Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen:

a) Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.

Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

b) Für den Kinderreisepass, den
vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Grundsätzlich
sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen.

Einträge im
Datenfeld 'Name' sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.

Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.

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7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, ist der Geburtsname in einer eigenen Zeile einzutragen. Dem Geburtsnamen ist die Zeichenfolge 'GEB.' bzw. 'geb.' unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.



7. Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:

Der Geburtsname
ist in das Feld 'Geburtsname' einzutragen.

Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Der
Geburtsname ist im Feld 'Name' in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die Zeichenfolge 'GEB.' bzw. 'geb.' unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.

8. Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld 'Name' eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.

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9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet. Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.



9. Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.

Beim
Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.

10. Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32x 41 mm verkleinert darzustellen.

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11. Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.

12. Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen Reisepass lautet 'DEUTSCH'.

Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt:

Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag 'DEUTSCH'. In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen.

Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass


Datenfelder | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

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Schriftgröße 11
Schriftfont des
Passherstellers:
(2,12 mm)
UnicodeDoc: 2,4
mm | Schriftgröße 2 (2,12 mm)
kleinerer Abstand

Schriftfont des
Passherstellers:
| Schriftgröße 3 (1,59 mm)
Schriftfont des
Passherstellers:
UnicodeDoc:
2 mm | Schriftgröße 4 (1,06 mm)
Schriftfont des
Passherstellers:


Seriennummer
| 9 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
9
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Name (Familienname
und Geburtsname)
| 36 Zeichen pro Zeile;
2
Zeilen (insgesamt
72
Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile;
2
Zeilen (insgesamt
90
Zeichen) | 51 Zeichen pro Zeile;
3
Zeilen (insgesamt
153
Zeichen) | 59 Zeichen pro Zeile;
4
Zeilen (insgesamt
236
Zeichen)

Vornamen
| 36 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
36
Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
45
Zeichen) | 51 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
102
Zeichen) | 59 Zeichen pro Zeile;
3
Zeilen (insgesamt
177
Zeichen)

Tag der Geburt
| 10 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
10
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Ort der Geburt
| 27 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
27
Zeichen) | 33 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
33
Zeichen) | 38 Zeichen pro Zeile;
2
Zeilen (insgesamt
76
Zeichen) | 45 Zeichen pro Zeile;
3
Zeilen (insgesamt
135
Zeichen)

Geschlecht
| 1 Zeichen | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Staatsangehörigkeit | 20
Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
20
Zeichen) | 25 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
25
Zeichen) | 29 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
29
Zeichen) | 33 Zeichen pro Zeile;
2
Zeilen (insgesamt
66
Zeichen)

Gültig bis (letzter Tag
der Gültigkeitsdauer)
| 10 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
10
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Wohnort
| 35 Zeichen pro Zeile;
2
Zeilen (insgesamt
70
Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
2 Zeilen (insgesamt
110
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Farbe
der Augen | 35 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
35
Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
55
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Größe
| 3 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
3
Zeichen) | 3 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
3
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Ordensname,
Künstlername
| 35 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
35
Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
55
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Ausstellende Behörde
| 28 Zeichen pro Zeile;
3 Zeilen (insgesamt
84
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Ausgestellt (Ort)
| 25 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Datum
in der Passkarte
bzw. auf dem
Personalisierungs-
aufkleber
| 10 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
10
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Datum
auf der Seite 2 des
beim Passhersteller
personalisierten
Reisepasses,
Dienstpasses bzw.
Diplomatenpasses
| 18 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
18
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Typ
| 2 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt
2
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Kode
| 1 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile | Einträge in Schriftgröße 2, 3 oder 4 sind unzulässig.

Dienstort und
Dienstbezeichnung2
| 35 Zeichen pro Zeile;
5 Zeilen (insgesamt
175
Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
5
Zeilen (insgesamt
275
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.


Passaktennummer3
| 35 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
35
Zeichen) | 55 Zeichen pro Zeile;
1
Zeile (insgesamt
55
Zeichen) | Einträge in Schriftgröße 3 oder 4 sind
unzulässig.




Datenfelder des Aufklebers für
Änderungen
des Dienstortes und der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Schriftgröße

Dienstort-/Dienstbezeichnung
| 11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen
(insgesamt 467 Zeichen)



Feld Nr. | Feldbezeichnung | Schriftgröße 1
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 2,0
mm | Schriftgröße 2
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 1,3 mm

ohne
| Typ | 2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
| Nicht zulässig

ohne
| Kode | 1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Pass-Nr. |
9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 9
Zeichen) | Nicht zulässig

1
| [a] Name1 | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80
Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186
Zeichen)

[a] Name2
[b] Geburtsname
| [a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
[b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 80 Zeichen) | [a] 62 Zeichen pro Zeile, 2
Zeilen
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
ODER
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 186
Zeichen)

2
| Vornamen | 40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80
Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)


3
| Geburtstag | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10
Zeichen) | Nicht zulässig

4 | Geschlecht | 1
Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1
Zeichen) | Nicht zulässig

5 | Staatsangehörigkeit | 7
Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7
Zeichen) | Nicht zulässig

6 | Geburtsort | 40
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 40 Zeichen) | 62 Zeichen pro Zeile, 2
Zeilen
(insgesamt 124
Zeichen)

7
| Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10
Zeichen) | Nicht zulässig

8
| Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10
Zeichen) | Nicht zulässig

9 | Behörde | 28
Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 56
Zeichen) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105
Zeichen)

11
| Wohnort (Seite 1) | 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105
Zeichen) | Nicht zulässig

12
| Größe (Seite 1) | 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 3
Zeichen) | Nicht zulässig

13 | Augenfarbe (Seite 1) | 35
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35
Zeichen) | Nicht zulässig

14 | Ordens- oder Künstlername
(Seite 1) | 35
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35
Zeichen) | Nicht zulässig

11 | Dienstort und Dienstbezeichnung3
(Seite 1) | 35
Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen
(insgesamt 315
Zeichen) | Nicht zulässig

ohne
| Passaktennummer4
(Seite 1) | 35
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35
Zeichen) | Nicht zulässig

ohne
| Behörde bzw. Ausstellungsort
(Seite 2) |
35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105
Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Datum (Seite 2) | 18
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 18
Zeichen) | Nicht zulässig

1 Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen.
2 Fall: Es gibt einen Geburtsnamen.
3 Gilt nur für amtliche Pässe.
4 Gilt nur für amtliche Pässe.


Tabelle 2: Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass


Datenfelder | Anzahl
der zur Verfügung stehenden Zeichen

Feld Nr.
| Feldbezeichnung | Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm | Schriftgröße 2
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,0 mm

ohne | Typ | 2
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2
Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Kode | 1
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1
Zeichen) | Nicht zulässig

ohne
| Pass-Nr. | 9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile | Nicht zulässig

1 | Name | 36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 72
Zeichen) | 44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 132 Zeichen)

2 | Vornamen | 36
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 36
Zeichen) | Nicht zulässig

3
| Staatsangehörigkeit | 7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7
Zeichen) | Nicht zulässig

4 | Geburtstag | 10
Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10
Zeichen) | Nicht zulässig

5
| Geschlecht | 1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1
Zeichen) | Nicht zulässig

6
| Geburtsort | 23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 23 Zeichen)
| Nicht zulässig

7
| Ausstellungsdatum | 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10
Zeichen) | Nicht zulässig

8
| Gültig bis | 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10
Zeichen) | Nicht zulässig

9
| Ausstellende Behörde | 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 46 Zeichen) | Nicht zulässig

11 | Wohnort | 24
Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48
Zeichen) | Nicht zulässig

12
| Größe5 | 6 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 6 Zeichen) | Nicht zulässig

13 | Augenfarbe | 24
Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
| Nicht zulässig

14
| Ordens- oder Künstlername | 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24
Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Ausstellende Behörde | 24
Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48
Zeichen) | Nicht zulässig

ohne
| Ausgestellt (Ort) | 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 25
Zeichen) | Nicht zulässig

ohne | Datum | 10
Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10
Zeichen) | Nicht zulässig

5 Größenangabe im Format '123 CM'.



Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen
des Dienstortes
und
der Dienstbezeichnung | Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen

Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm


Dienstort/Dienstbezeichnung
| 11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen
(insgesamt 467 Zeichen)

Seriennummer | 9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)

vorherige Änderung


1 Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.
2 Gilt nur für amtliche Pässe.
3 Gilt nur für amtliche Pässe.