Berichtigung - Berichtigung der Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung (WeinRuAromVÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 18.10.2007 BGBl. I S. 2465 (Nr. 52); Geltung ab 26.10.2007
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Berichtigung

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Berichtigung ändert mWv. 26. Oktober 2007 WeinRuAromVÄndV Artikel 4, AromV § 6

Die Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen sowie der Aromenverordnung vom 27. September 2007 (BGBl. I S. 2308) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 4 Nr. 2 ist die Angabe „§ 3 Abs. 3a" durch die Angabe „§ 2 Abs. 3a" zu ersetzen.



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