Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Marktzugangsangabenverordnung (1. MarktAngVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2498 (Nr. 53); Geltung ab 01.11.2007
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2007 MarktAngV § 1, § 2, § 4, § 6, § 7, § 11, § 12, § 13

Die Marktzugangsangabenverordnung vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2576) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und einer Anzeige nach § 37m des Wertpapierhandelsgesetzes" gestrichen.

2.
In § 1 werden die Wörter „und Anzeigen nach § 37m des Wertpapierhandelsgesetzes" gestrichen.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In den Nummern 1, 2, 5 und 7 wird jeweils das Wort „organisierten" gestrichen.

b)
Die Nummern 3, 4 und 6 werden aufgehoben.

4.
Abschnitt 3 wird aufgehoben.

5.
In § 2 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 2 und § 7 Satz 3 wird jeweils das Wort „organisierten" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Marktzugangsangabenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. MarktAngVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. MarktAngVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 24 2. FiMaNoG Folgeänderungen
...  (9) Die Marktzugangsangabenverordnung vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2576), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2498) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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