Erste Verordnung zur Änderung der Marktzugangsangabenverordnung (1. MarktAngVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2498 (Nr. 53); Geltung ab 01.11.2007
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2

Eingangsformel



Auf Grund des § 37i Abs. 1 Satz 3 und des § 37m Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2708), die durch Artikel 1 Nr. 19 des Gesetzes vom 28. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2630) neu gefasst worden sind, in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2007 MarktAngV § 1, § 2, § 4, § 6, § 7, § 11, § 12, § 13

Die Marktzugangsangabenverordnung vom 30. September 2004 (BGBl. I S. 2576) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und einer Anzeige nach § 37m des Wertpapierhandelsgesetzes" gestrichen.

2.
In § 1 werden die Wörter „und Anzeigen nach § 37m des Wertpapierhandelsgesetzes" gestrichen.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In den Nummern 1, 2, 5 und 7 wird jeweils das Wort „organisierten" gestrichen.

b)
Die Nummern 3, 4 und 6 werden aufgehoben.

4.
Abschnitt 3 wird aufgehoben.

5.
In § 2 Satz 1, § 6 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 Satz 2 und § 7 Satz 3 wird jeweils das Wort „organisierten" gestrichen.

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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. November 2007 in Kraft.



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