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Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften (5. PBefRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. November 2007 BOKraft § 8, § 14, § 24, § 26, § 43, § 45, Anlage 2

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), zuletzt geändert durch Artikel 477 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 3 wird die Nummer 2 aufgehoben.

b)
Die Absätze 4 und 5 werden wie folgt gefasst:

„(4) Im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen finden die Vorschriften des Absatzes 3 Nr. 1, 3 und 5 entsprechende Anwendung.

(5) Im Taxen- und Mietwagenverkehr sowie im sonstigen Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen finden die Vorschriften des Absatzes 3 Nr. 1 und 3 entsprechende Anwendung."

2.
In § 14 Abs. 2 wird die Nummer 8 aufgehoben.

3.
§ 24 wird aufgehoben.

4.
§ 26 wird wie folgt geändert:

a)
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Vorbehaltlich des Absatzes 2 ist jede andere als die nach dieser Verordnung vorgeschriebene Kenntlichmachung oder Beschriftung unzulässig."

b)
Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben.

c)
Der bisherige Absatz 4 wird neuer Absatz 2 und wie folgt gefasst:

„(2) Nach außen wirkende Werbung an Taxen und Mietwagen ist nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren zulässig. Politische und religiöse Werbung an Taxen ist unzulässig."

5.
In § 43 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 26 Abs. 3" durch die Angabe „§ 26 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1" ersetzt.

6.
§ 45 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nr. 5 wird der Buchstabe j wie folgt gefasst:

„j) § 26 Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 2 Satz 2 über Werbung, Kenntlichmachung oder Beschriftung an Taxen oder Mietwagen,".

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 und 3 wird jeweils der Buchstabe b aufgehoben.

bb)
In Nummer 4 werden

aaa)
in Buchstabe a nach dem Wort „steht" das Komma durch das Wort „oder" ersetzt und

bbb)
der Buchstabe b aufgehoben.

7.
Anlage 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 2 Fünfte Verordnung zur Änderung personenbeförderungsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 5. PBefRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 5. PBefRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 483 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
... im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. November 2007 (BGBl. I S. 2569) geändert worden ist, werden die ...