Die
Bilanzkontrollkosten-Umlageverordnung vom
9. Mai 2005 (BGBl. I S. 1259), geändert durch die Verordnung vom
27. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2402), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Satz 1 werden die Wörter amtlichen oder geregelten" durch das Wort regulierten" ersetzt.
- 2.
- In § 7 wird die Angabe 15 000 Euro" durch die Angabe 40 000 Euro" ersetzt.
- 3.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 2 werden nach den Wörtern zu erwarten sind" die Wörter , sowie ein Zuschlag für Zahlungsausfälle" eingefügt.
- bb)
- Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:
Der Zuschlag bemisst sich nach der in Prozent ausgewiesenen Quote der Zahlungsausfälle, die im Rahmen der letzten Umlagevorauszahlung angefallen sind, mindestens aber auf 4 Prozent."
- b)
- In Absatz 3 werden die Sätze 2 und 3 aufgehoben.
- c)
- In Absatz 5 Satz 4 wird die Angabe Satz 1" gestrichen.
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.12.2016 BGBl. I S. 2879