(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Die Artikel
3,
9 Abs. 2, Artikel
10,
17 Abs. 2, Artikel
64 Nr. 12, in Artikel
77 für Hessen die Nummer 7 und in Artikel
78 Abs. 3 die Nummern 1, 3 und 4 treten am 1. Dezember 2010 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 29. November 2007.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Artikel 64 G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614, 2622
G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346