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Artikel 39 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe (HeilbAnerkRUG k.a.Abk.)

Artikel 39 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte


Artikel 39 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. Dezember 2007 Ärzte-ZV § 3, § 31

(8230-25)

Die Zulassungsverordnung für Vertragsärzte in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I S. 378), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „der Richtlinie des Rates der EG vom 15. September 1986 über die spezifische Ausbildung in der Allgemeinmedizin (86/457/EWG)" durch die Angabe „nach Artikel 28 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18)" ersetzt.

b)
In Satz 2 Buchstabe c werden nach dem Wort „Gesundheitswesens" ein Komma und die Wörter „die sich mit Allgemeinmedizin befassen" eingefügt.

2.
In § 31 Abs. 5 werden die Wörter „der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" durch die Wörter „Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben," und die Angabe „Artikels 60 des EWG-Vertrages" durch die Angabe „Artikels 50 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft oder des Artikels 37 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 39 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 39 HeilbAnerkRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HeilbAnerkRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 13 PfWG Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
... Gliederungsnummer 8230-25, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, wird wie folgt ...