Eingangsformel - Siebente Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (7. FinDAGKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.11.2007 BGBl. I S. 2769 (Nr. 60); Geltung ab 07.12.2007
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Eingangsformel



Auf Grund

-
des § 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 und Abs. 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) und

-
des § 16 Abs. 2 Satz 1 und 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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