§ 11a (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 11a RDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 1 InkaRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 11a wird gestrichen. b) Die Angabe zu § 13a wird durch die folgenden Angaben ... Untersagung gilt § 15b entsprechend." 3. § 11a wird aufgehoben. 4. § 12 Absatz 1 Nummer 1 wird wie ... 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird die Angabe „ § 11a " durch die Angabe „§ 13a" ersetzt. b) Folgender Satz wird ... 3 Satz 1 und 2" ersetzt. b) In Absatz 6 Satz 2 Nummer 3 wird die Angabe „ § 11a " durch die Angabe „§ 13a" ersetzt. 10. ...
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