Das
Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2664), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom
21. August 2007 (BGBl. I S. 2118), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 21 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 2 werden die Wörter Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung" durch die Wörter Bundesministeriums für Arbeit und Soziales" ersetzt.
- b)
- Satz 3 wird aufgehoben.
- 2.
- In § 23 Abs. 1 wird vor dem Wort Gesetzen" das Wort anderen" eingefügt und werden die Wörter der durch die gesamten Schädigungsfolgen bedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit" durch die Wörter des durch die gesamten Schädigungsfolgen bedingten Grades der Schädigungsfolgen" ersetzt.
Viertes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR
G. v. 02.12.2010 BGBl. I S. 1744