Artikel 11 - Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts (BVGuSozEntsRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 11 Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. Dezember 2007 SGB IX § 69, § 145, § 151

Das Neunte Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), zuletzt geändert durch Artikel 28 Abs. 1 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246), wird wie folgt geändert:

1.
§ 69 Abs. 1 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

„Die Maßstäbe des § 30 Abs. 1 des Bundesversorgungsgesetzes und der auf Grund des § 30 Abs. 17 des Bundesversorgungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung gelten entsprechend."

2.
§ 145 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 werden die Wörter „die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz oder" gestrichen und die Wörter „für den Lebensunterhalt laufende Leistungen nach dem Zwölften Buch" durch die Wörter „Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel des Zwölften Buches" ersetzt.

bb)
In Nummer 3 werden die Wörter „der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge der anerkannten Schädigung auf wenigstens 70 Prozent" durch die Wörter „ein Grad der Schädigungsfolgen von mindestens 70" und die Wörter „auf wenigstens 50 Prozent" durch die Wörter „von mindestens 50" ersetzt.

b)
In Absatz 2 Nr. 2 werden die Wörter „Notwendigkeit einer ständigen Begleitung eingetragen" durch die Wörter „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson nachgewiesen" ersetzt.

3.
In § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a werden die Wörter „wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 Prozent" durch die Wörter „auf Grund eines Grades der Schädigungsfolgen von mindestens 50" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 11 Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 BVGuSozEntsRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BVGuSozEntsRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 8 LSVMG Folgeänderungen weiterer Gesetze
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001, BGBl. I S. 1046, 1047), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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