Das
Landwirtschaftsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 780-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel
181 der Verordnung vom
31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Satz 1 werden die Wörter mit dem Ergebnis der Feststellungen des Bundesministeriums (§ 2) bis zum 15. Februar eines jeden Jahres - erstmals bis zum 15. Februar 1956 - " durch die Wörter alle vier Jahre - erstmals ab dem Jahre 2011 - " ersetzt.
- 2.
- § 8 wird gestrichen.
In §
16e des
Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), das durch Artikel
4 des Gesetzes vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294) geändert worden ist, werden die Wörter alle zwei Jahre" durch die Wörter alle vier Jahre" ersetzt.
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Dezember 2007.