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Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (1. ZuckPrämVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3039 (Nr. 67); Geltung ab 23.12.2007
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4 Abs. 4 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2006 (BGBl. I S. 1298) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden: