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Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (4. AMVVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3079 (Nr. 67); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2977
Geltung ab 01.01.2008, abweichend siehe Artikel 2
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Artikel 1


Artikel 1 hat 1 frühere Fassung, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2008 AMVV § 2, Anlage 1, mWv. 1. Juli 2009 Anlage 1

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 21. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3632), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 18. Juli 2007 (BGBl. I S. 1427), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 7 wird das Wort „Anforderung" jeweils durch das Wort „Verschreibung" und das Wort „Anforderungen" durch das Wort „Verschreibungen" ersetzt.

b)
Nach Absatz 7 wird folgender Absatz 8 angefügt:

„(8) Ist die Verschreibung für ein Krankenhaus bestimmt, kann sie auch ausschließlich mit Hilfe eines Telefaxgerätes übermittelt werden."

2.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Folgende Positionen werden gestrichen:

„Biguanide

-
zur Diabetesbehandlung - ",

„Guanidine, einfach substituierte

-
zur Behandlung des Diabetes mellitus - ",

„Wachstumshormone".

b)
Folgende Positionen werden in alphabetischer Reihenfolge eingefügt:

„Abatacept",

„Betain",

„Darunavir",

„Dirlotapid

-
zur Anwendung bei Tieren - ",

„Fesoterodin",

„Lenalidomid",

„Mecasermin",

„Melatonin",

„Metformin",

„Paliperidon",

„Rufinamid",

„Sitagliptin",

„Somatropin",

„Telbivudin",

„Zubereitung aus

Florfenicol

und

Flunixin

-
zur Anwendung bei Tieren".

c)
In der Position

„Phenylpropanolamin

-
zur Behandlung des ernährungsbedingten Übergewichts -

-
zur Anwendung bei Hunden - "

wird das Wort „Hunden" durch das Wort „Tieren" ersetzt.

d)
In den Positionen

„Aglepriston - zur Anwendung bei Hunden - ", „Altrenogest - zur Anwendung bei Pferden - ", „Closantel - zur Anwendung bei Rindern und Schafen - ", „Escherichia coli, lebend - zur oralen Anwendung beim Kalb - ", „Firocoxib - zur Anwendung bei Hunden - ", „Halofuginon - zur Anwendung beim Rind - ", „Hemoglobinglutamer - zur Anwendung beim Hund - ", „Insulin(vom Schwein)-Zink-Injektionssuspension, kristallin - zur Anwendung bei Hunden - ", „Lecirelin - zur Anwendung bei Rindern und Kaninchen - ", „Nimesulid - zur Anwendung beim Hund - ", „Nitenpyram - zur Anwendung beim Hund und bei der Katze - ", „Pimobendan - zur Anwendung beim Hund - ", „Pirlimycin - zur Anwendung beim Rind - ", „Resocortol und seine Ester - zur Anwendung beim Hund - ", „Tepoxalin - zur Anwendung beim Hund - ", „Tolfenaminsäure - zur Anwendung bei Hunden und Katzen - ", „Tulathromycin - zur Anwendung bei Rindern und Schweinen - " und „Vedaprofen - zur Anwendung bei Pferden und Hunden - "

wird jeweils der mit den Wörtern „- zur Anwendung" beginnende Zusatz durch den Zusatz „- zur Anwendung bei Tieren - " ersetzt.





 

Frühere Fassungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2008Artikel 2 Sechste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
vom 19.12.2008 BGBl. I S. 2977

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. AMVVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. AMVVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 4. AMVVÄndV
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2008 in Kraft. (2) Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c und d tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Sechste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
V. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2977
Artikel 2 6. AMVVÄndV Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... der Arzneimittelverschreibungsverordnung vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3079) werden in Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe d die Positionen „Enterococcus faecium - zur Anwendung beim Kalb -" und ...