Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2005 aufgehoben

§ 2 - Agrarstatistik-Umweltberichterstattungsverordnung 2004 (AgrStatUBV 2004)

V. v. 13.10.2003 BGBl. I S. 1994; aufgehoben durch § 3 V. v. 13.10.2003 BGBl. I S. 1994
Geltung ab 18.10.2003 bis 31.12.2005; FNA: 7860-9-2 Allgemeine landwirtschaftliche Statistik
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§ 2 Erhebung über die Viehbestände



(1) Im Rahmen der Erhebung über die Viehbestände werden über die in § 19 Abs. 1 Nr. 3 des Agrarstatistikgesetzes genannten Merkmale hinaus zum Berichtszeitpunkt 3. November 2004 Merkmale über die Stallhaltung erhoben.

(2) Erhebungsmerkmale sind die Verfahren der Stallhaltung nach Tierkategorien jeweils nach der Tierzahl.



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