Artikel 7 - Zweite Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher Vorschriften (2. FPersRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 7 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes bestimmt ist.

(2) Artikel 4 tritt am 10. September 2008 in Kraft.

(3) Artikel 5 tritt am 10. September 2009 in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Januar 2008.



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