Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung (AZRG-DVVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 1. März 2008 AZRG-DV Anlage

Die Anlage der AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 7 Abs. 3 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Das Wort „Bundespolizeidirektion" wird - außer in Abschnitt II Nr. 35 Spalte D - jeweils durch die Angabe „in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.

2.
In Abschnitt II Nr. 35 Spalte D werden die Wörter

„- Bundespolizeidirektion

-
mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden"

jeweils durch die Angabe

„- in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde

-
andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden"

ersetzt.



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