Die Anlage der
AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel
7 Abs. 3 des Gesetzes vom
19. August 2007 (BGBl. I S. 1970) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Das Wort Bundespolizeidirektion" wird - außer in Abschnitt II Nr. 35 Spalte D - jeweils durch die Angabe in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde" ersetzt.
- 2.
- In Abschnitt II Nr. 35 Spalte D werden die Wörter
- Bundespolizeidirektion
- -
- mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden"
jeweils durch die Angabe
- in der Rechtsverordnung nach §
58 Abs. 1 des
Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde
- -
- andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betraute Behörden"
ersetzt.