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§ 15 - Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
G. v. 27.02.2008 BGBl. I S. 258 (Nr. 7); zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 191
Geltung ab 07.03.2008; FNA: 754-20 Energieversorgung
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Geltung ab 07.03.2008; FNA: 754-20 Energieversorgung
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§ 15 Außerkrafttreten
§ 15 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2026 EVPG offen
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 7 Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen G. v. 22. Juni 2026 BGBl. 2026 I Nr. 191 m.W.v. 27. Juni 2026
Frühere Fassungen von § 15 EVPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 27.06.2026 | Artikel 7 Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen vom 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 191 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 15 EVPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 EVPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EVPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
G. v. 22.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 191
Artikel 7 ÖkodesignModG Änderung des Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetzes
... 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 15 wird durch den folgenden § 15 ersetzt: „§ 15 Außerkrafttreten ... worden ist, wird wie folgt geändert: § 15 wird durch den folgenden § 15 ersetzt: „§ 15 Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit ... geändert: § 15 wird durch den folgenden § 15 ersetzt: „ § 15 Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer ...
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