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§ 21 - Milchquotenverordnung (MilchQuotV)

neugefasst durch B. v. 03.05.2011 (BGBl. I S. 775); zuletzt geändert durch Artikel 9 Abs. 12 G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Geltung ab 01.04.2008; FNA: 7847-11-5-13 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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§ 21 Erbfolge, Verwandte und Ehegatten



(1) Quoten können im Wege gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge oder bei der Übergabe eines Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden. Im Falle einer gesetzlichen oder gewillkürten Erbfolge findet § 8 Abs. 3 keine Anwendung. Im Falle einer vorweggenommenen Erbfolge hindern rechtlich zulässige Vorbehalte die Dauerhaftigkeit der Übertragung nicht.

(2) Eine Quote kann zwischen Verwandten in gerader Linie, Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern übertragen werden.

 
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Zitierungen von § 21 MilchQuotV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 MilchQuotV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchQuotV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MilchQuotV Betriebssitz
... die in Bezug auf den vormaligen Betriebssitz für besondere Übertragungen (§§ 21 bis 30) zuständig war, anzuzeigen.  ...
§ 8 MilchQuotV Grundsätze (vom 01.04.2011)
... Milcherzeuger sein. Satz 1 gilt nicht im Falle 1. einer Erbfolge im Sinne des § 21 Abs. 1, 2. einer Übertragung nach § 21 Abs. 2 zwischen a) ... einer Erbfolge im Sinne des § 21 Abs. 1, 2. einer Übertragung nach § 21 Abs. 2 zwischen a) Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern oder b) ...
§ 22 MilchQuotV Betriebsübertragung (vom 01.04.2011)
... um die Rückübertragung der Quote des Dritten oder eine Übertragung nach § 21 oder § 30 handelt. (4) Der Übernehmer ist verpflichtet, den ...
§ 24 MilchQuotV Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche (vom 01.04.2011)
... wird. Auf die Übertragung eines Gesellschaftsanteils entsprechend § 21 oder eine Rückverlagerung des Betriebssitzes in den vormaligen Übertragungsbereich ...
§ 25 MilchQuotV Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft (vom 01.04.2011)
... wenn er seit zwei Jahren Gesellschafter ist oder einen Gesellschaftsanteil entsprechend § 21 übernommen hat. (2) Wird eine Gesellschaft, die Inhaber einer Quote ist, ...
§ 27 MilchQuotV Verfahren der Übertragungsbescheinigung (vom 01.04.2011)
... Im Falle einer Übertragung nach den §§ 21 bis 26 ist von dem Übernehmer der Quote bei der für ihn zuständigen Landesstelle ...
§ 39 MilchQuotV Erhebung der Überschussabgabe bei Anlieferungen (vom 01.04.2012)
... der Milcherzeugung dient, nach dem 1. April eines Zwölfmonatszeitraums auf Grund des § 21 übertragen und ist für den Übertragenden und den Übernehmer derselbe ... Die Sätze 1 bis 3 finden entsprechende Anwendung, soweit eine nach § 21 mögliche Quotenübertragung im Rahmen des § 22 Abs. 1, auch in Verbindung mit § ...
§ 48 MilchQuotV Behandlung laufender Pachtverträge (vom 01.04.2011)
... die Stelle einer Pachtvertragspartei kann eine Person, die mit ihr im Sinne des § 21 verbunden ist, treten. Soweit eine Quote zusammen mit einem Betrieb nach § 22 Abs. ...
§ 51 MilchQuotV Ausnahmen (vom 01.04.2011)
...  2. der Verpächter für sich oder eine Person, die mit ihm im Sinne des § 21 Abs. 2 verbunden ist, nachweisen kann, dass die Quote für eine eigene Milcherzeugung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Milchquotenverordnung
V. v. 21.11.2008 BGBl. I S. 2230
Artikel 1 1. MilchQuotVÄndV
...  „Die Sätze 1 bis 3 finden entsprechende Anwendung, soweit eine nach § 21 mögliche Quotenübertragung im Rahmen des § 22 Abs. 1, auch in Verbindung mit § ...