Artikel 4 - Zweite Verordnung zur Änderung gentechnikrechtlicher Vorschriften (2. GentechRÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Gentechnik-Notfallverordnung


Artikel 4 ändert mWv. 1. Mai 2008 GenTNotfV § 3

In § 3 Abs. 1 Satz 2 der Gentechnik-Notfallverordnung vom 10. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2882), die durch Artikel 1 § 5 des Gesetzes vom 22. März 2004 (BGBl. I S. 454) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 11 Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 sowie in § 12 Abs. 8 Satz 1" durch die Angabe „§ 10 Abs. 5 und 6" ersetzt.



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