Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 27.04.2015 aufgehoben
§ 2 Probenahme
Die Probenahme hat so zu erfolgen, dass eine nachteilige Beeinflussung des Fleisches ausgeschlossen ist.
interne Verweise§ 3 BSEUntersV Betriebseigene Kontrollen (vom 27.10.2011) ... Führung der Nachweise über die betriebseigenen Kontrollen erfolgt entsprechend § 2 nach Maßgabe des Anhanges III Kapitel A Abschnitt I Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001. ...
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