Die
Betriebsprämiendurchführungsverordnung vom
3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3204), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 28. Februar 2006 (BAnz. S. 1407), wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 14 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 2 Nr. 3 wird die Angabe „§ 5 Abs. 4 und 4a" durch die Angabe „§ 5 Abs. 4 und 4b" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 5, Absatz 4 Satz 3 und Absatz 5 wird die Angabe „§ 5 Abs. 4a" jeweils durch die Angabe „§ 5 Abs. 4b" ersetzt.
- 2.
- In § 15 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 5 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 4a" durch die Angabe „§ 5 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 4b" ersetzt.
- 3.
- In § 16 Abs. 2 Satz 5, Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 wird die Angabe „§ 5 Abs. 4a" jeweils durch die Angabe „§ 5 Abs. 4b" ersetzt.
- 4.
- In § 17 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 5 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 4a" durch die Angabe „§ 5 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 4b" ersetzt.
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie
B. v. 26.10.2006 BGBl. I S. 2376