Artikel 23 - Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und zur Änderung des Münzgesetzes (BMFRuMünzGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810, 1715 (Nr. 18); Geltung ab 17.05.2008, abweichend siehe Artikel 63
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Artikel 23 Aufhebung der Verordnung zum Verplombungsgesetz


Artikel 23 ändert mWv. 17. Mai 2008 VerplombV

(613-6-5-1)

Die Verordnung zum Verplombungsgesetz vom 24. Oktober 1972 (BGBl. I S. 2021), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. Juni 1977 (BGBl. I S. 803, 1893), wird aufgehoben.



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