Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.06.2008 aufgehoben
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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes sowie von Vorschriften des Energiesteuergesetzes (EnergieStEntlBek k.a.Abk.)

B. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 838 (Nr. 18); ersetzt durch B. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1007
Geltung ab 11.03.2008
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 11. März 2008 EGEnergieStG Artikel 3

Nach Artikel 22 Abs. 6 Satz 2 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310) und Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Kommission der Europäischen Gemeinschaften am 11. März 2008 die nach Artikel 22 Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3310) und Artikel 3 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) erforderliche Genehmigung nach folgender Maßgabe erteilt hat:

 
§ 25 Abs. 3a Satz 2 des Mineralölsteuergesetzes in der Fassung des Artikels 20 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes sowie § 58 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) sind hinsichtlich des Teils der Steuerermäßigung, der nicht über das ursprüngliche Steuerniveau von 40,90 Euro/1.000l für Heizöl, von 1,84 Euro/MWh für Erdgas und von 25,26 Euro/1.000 kg Flüssiggas hinausgeht, mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Artikel 20 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes sowie § 58 des Energiesteuergesetzes vom 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1534) sind damit im Umfang der zuvor genannten Genehmigung am 11. März 2008 in Kraft getreten.



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