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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (FriseurAusbV k.a.Abk.)

V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 856 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.07.2022 BGBl. I S. 1070
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 7110-6-96 Handwerk im Allgemeinen
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§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild



(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine vom Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.

(2) Die Berufsausbildung zum Friseur und zur Friseurin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):

Abschnitt A

Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Kundenmanagement:

1.1
Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln,

1.2
Betreuen, Beraten und Verkaufen;

2.
Friseur-Dienstleistungen:

2.1
Pflegen des Haares und der Kopfhaut,

2.2
Haarschneiden,

2.3
Gestalten von Frisuren,

2.4
Dauerhaft Umformen,

2.5
Farbverändernde Haarbehandlungen;

3.
Dekorative Kosmetik und Maniküre;

4.
Betriebsorganisation:

4.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe,

4.2
Pflegen von Maschinen, Geräten und Werkzeugen,

4.3
Schutz der Haut und der Atemwege sowie Hygiene,

4.4
Qualitätssicherung,

4.5
Arbeiten im Team,

4.6 Informations- und Kommunikationssysteme;

5.
Marketing:

5.1
Werbung, Präsentation und Preisgestaltung,

5.2
Kundenbindung;

Abschnitt B

Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationseinheiten:

1.
Visagistik,

2.
Langhaarfrisuren,

3.
Haarersatz,

4.
Coloration;

Abschnitt C

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,

3.
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,

4.
digitalisierte Arbeitswelt.



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Frühere Fassungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2021Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
vom 30.04.2021 BGBl. I S. 861

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 FriseurAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FriseurAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 FriseurAusbV Struktur der Berufsausbildung
... gliedert sich in 1. Pflichtqualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt A und C, 2. eine im Ausbildungsvertrag festzulegende ... festzulegende Wahlqualifikationseinheit der Auswahlliste gemäß § 4 Abs. 2 Abschnitt B.  ...
Anlage FriseurAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (vom 01.08.2022)
... 4 1 Kundenmanagement ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1 )       1.1 Kunden- und ... und dienstleis- tungsorientiertes Handeln ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.1) a) Rolle des Personals für eine erfolgreiche Dienstleis- ... 1.2 Betreuen, Beraten und Verkaufen ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2) a) Kunden empfangen und vor, während und nach der Behandlung ... beitragen   7 2 Friseur-Dienstleistungen ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2 )       2.1 Pflegen des Haares und ... des Haares und der Kopfhaut ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) a) Zustand und Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares prüfen ... 2.2 Haarschneiden ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) a) geplante Frisur unter Berücksichtigung von Haaran- satz, ... 2.3 Gestalten von Frisuren ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) a) Präparate zur Unterstützung der Frisurengestaltung ... einsetzen   18 2.4 Dauerhaft Umformen ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4) a) Wickeltechnik und Wickler bestimmen; Haare abtei- len und ... 2.5 Farbverändernde Haarbehandlungen ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.5) a) Ausgangsfarbe feststellen b) Tönungen aus direkt ziehenden ... Dekorative Kosmetik und Maniküre ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3 ) a) Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen b) Haut ... gestalten 6 4 Betriebsorganisation ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4 )       4.1 Betriebs- und ... und Arbeitsabläufe ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1) a) Arbeitsabläufe kunden- und serviceorientiert unter Beachtung ... von Maschinen, Geräten und Werkzeugen ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2) a) Maschinen, Geräte und Werkzeuge unter Beachtung der ... der Haut und der Atemwege sowie Hygiene ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.3) a) persönliche Gesundheitsschutzmaßnahmen, insbe- sondere ... beachten 3   4.4 Qualitätssicherung ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.4) a) Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Ver- ... einbringen   2 4.5 Arbeiten im Team ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.5) a) Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf ... und Kommunikationssysteme ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.6) a) Informations- und Kommunikationssysteme zur Be- arbeitung von ... beschaffen und nutzen 2   5 Marketing ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5 )       5.1 Werbung, ... Präsentation und Preisgestaltung ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.1) a) Arten, Ziele und Zielgruppen der Werbung im Friseur- handwerk ... Kunden erläutern   2 5.2 Kundenbindung ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5.2) a) Anregungen, Hinweise, Ideen und Verbesserungs- vorschläge der ... 4 1 Visagistik ( § 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1 ) a) spezielle Reinigungsmethoden für Gesicht und De- kollete anwenden b) ... Wimpern anbringen   8 2 Langhaarfrisuren ( § 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2 ) a) Frisuren durch Stecken und Flechten gestalten b) Haarteile und -schmuck ... und in Form frisieren   8 3 Haarersatz ( § 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3 ) a) Haarersatz auswählen und einarbeiten b) Haarverlängerung mit ... nach- behandeln   8 4 Coloration ( § 4 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 4 ) a) individuelle Farbtonberatung durchführen b) eigenes Gestaltungskonzept ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und ... Ausbildung 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... Ausbildung 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbeding- ter Belastungen ... der gesamten Ausbildung 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten so- wie mit Daten Dritter ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
V. v. 30.04.2021 BGBl. I S. 861
Artikel 1 1. FriseurAusbVÄndV
... 2 Dauer der Berufsausbildung § 3 Struktur der Berufsausbildung § 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild § 5 Durchführung der ... Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin". 2. § 4 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt B wird wie folgt geändert:  ... des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht ( § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und  ... 2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ( § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und ... Ausbildung 3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit ( § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbeding- ter Belastungen ... gesamten Ausbildung 4 Digitalisierte Arbeitswelt ( § 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten so- wie mit Daten Dritter ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
V. v. 05.07.2022 BGBl. I S. 1070
Artikel 1 2. FriseurAusbVÄndV
...  „3 Dekorative Kosmetik und Maniküre ( § 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3 ) a) Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen b) Haut ...