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§ 10a - Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin (FriseurAusbV k.a.Abk.)

V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 856 (Nr. 19); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.07.2022 BGBl. I S. 1070
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 7110-6-96 Handwerk im Allgemeinen
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§ 10a Übergangsvorschrift



Für Berufsausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum Ablauf des 31. Juli 2022 begonnen wurden, ist § 7 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b nicht anzuwenden.



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Frühere Fassungen von § 10a Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
vom 05.07.2022 BGBl. I S. 1070

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 10a Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10a FriseurAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FriseurAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Friseur/zur Friseurin
V. v. 05.07.2022 BGBl. I S. 1070
Artikel 1 2. FriseurAusbVÄndV
... wird nach der Angabe zu § 10 folgende Angabe eingefügt: „ § 10a Übergangsvorschrift". 2. Nach § 10 wird folgender § 10a ... „§ 10a Übergangsvorschrift". 2. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „§ 10a Übergangsvorschrift Für ... 2. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: „ § 10a Übergangsvorschrift Für Berufsausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum ...