Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (BekGenTGuaÄndG k.a.Abk.)

B. v. 27.05.2008 BGBl. I S. 919 (Nr. 20); Geltung ab 31.05.2008
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Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 31. Mai 2008 GenTGuaÄndG Artikel 5

Nach Artikel 5 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung vom 1. April 2008 (BGBl. I S. 499) wird bekannt gemacht:

1.
Die in § 5 Abs. 2 Satz 1 dieses Gesetzes genannte Mitteilung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft ist am 22. Januar 2008 erfolgt.

2.
Die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft festgelegte und nicht erweiterte Stillhaltefrist ist am 23. April 2008 ohne eine gegenteilige Stellungnahme der Kommission abgelaufen.

3.
Die Artikel 2 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung sind nach seinem Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 am 1. Mai 2008 in Kraft getreten.



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