§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (SchSiFAusbV k.a.Abk.)

V. v. 21.05.2008 BGBl. I S. 932 (Nr. 21)
Geltung ab 01.08.2008; FNA: 806-22-1-42 Berufliche Bildung

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 11 ändert mWv. 1. August 2008 SchSiAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2757) außer Kraft.



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