Nach Artikel
4 Abs. 2 des
Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom
17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3175) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem Artikel
4 Abs. 1 mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls vom 18. Dezember 1997 zu dem Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen nach dessen Artikel 4 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. August 2007 in Kraft getreten ist.