Bekanntmachung - Bekanntmachung über den Schutz von Mustern und Marken auf Ausstellungen (MuMBek k.a.Abk.)

B. v. 25.06.2008 BGBl. I S. 1217 (Nr. 28)
Geltung ab 12.07.2008; FNA: 424-2-1-1 Gemeinsame Rechtsvorschriften

Bekanntmachung



Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390), des § 6a Abs. 2 des Gebrauchsmustergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. August 1986 (BGBl. I S. 1455), der durch Artikel 2 Abs. 8 des Gesetzes vom 12. März 2004 (BGBl. I S. 390) eingefügt worden ist, und des § 35 Abs. 2 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht:

Der zeitweilige Schutz von Mustern und Marken wird für die folgende Ausstellung gewährt:

„Expo 2010 - Better City, Better Life" vom 1. Mai bis 31. Oktober 2010 in Shanghai/China



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